Wissenswertes

Was ist der Unterschied eines Beirats zum Aufsichtsrat?

Ein Aufsichtsrat ist in jeder AG eine Pflicht und besteht aus mindestens drei Personen. Ein Aufsichtsrat ist das Kontrollgremium und Vertretung der Gesellschafter*innen, überwacht die Geschäftsvorgänge, leistet Unterstützung und zeigt ggf. Fehlverhalten auf.

Ein Aufsichtsrat ist ein komplett vom Vorstand unabhängiges Gremium. Darf selbständig dritte Berater*innen bestellen, um beispielsweise die Rechtmäßigkeit eines Jahresabschlusses zu prüfen. Ein Aufsichtsrat ist der Vertreter der Gesellschafter*innen bzw. Aktionär*innen.

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