Ein Aufsichtsrat ist in jeder AG eine Pflicht und besteht aus mindestens drei Personen. Ein Aufsichtsrat ist das Kontrollgremium und Vertretung der Gesellschafter*innen, überwacht die Geschäftsvorgänge, leistet Unterstützung und zeigt ggf. Fehlverhalten auf.
Ein Aufsichtsrat ist ein komplett vom Vorstand unabhängiges Gremium. Darf selbständig dritte Berater*innen bestellen, um beispielsweise die Rechtmäßigkeit eines Jahresabschlusses zu prüfen. Ein Aufsichtsrat ist der Vertreter der Gesellschafter*innen bzw. Aktionär*innen.