Wissenswertes

Wie lang dauert ein Beiratsmandat?

Die Tätigkeit im Beirat endet automatisch mit dem Ablauf der festgelegten Amtsperiode. Vorher kann ein Beiratsmitglied sein Mandat von sich aus niederlegen.

Die Gesellschaftsversammlung bzw. die entsendungsberechtigten Gesellschafter können ein Mitglied zudem vorzeitig abberufen, wenn es die Beiratsarbeit pflichtwidrig ausgeübt hat.

Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann immer die Gesellschafterversammlung aktiv werden, also auch dann, wenn sie nicht selbst das betreffende Mitglied in den Beirat entsandt hat.

Es empfiehlt sich, beide vorzeitigen Beendigungsgründe – Niederlegung und Abberufung – zu bedenken und eindeutig in der Satzung/im Beiratsstatut zu regeln. Wenn der Beirat aufgelöst wird (beachte: Auflösung ggf. im Handelsregister einzutragen)

Merke: Beirat muss nicht im Impressum/auf Briefkopf genannt werden; solange der Beirat keine Aufsichtsfunktion ausübt, wird die Aufzählung seiner Mitglieder auf dem Briefkopf ggf. sogar als wettbewerbswidrige irreführende Angabe qualifiziert.

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